Meldung vom 28. April 2004
C. Delores Tucker scheitert mit Klage gegen zwei Zeitungen
Die Tupac-Gegnerin hatte zwei Zeitungen wegen ihrer Berichte über die Klage gegen Tupacs Nachlass verklagt. Am 28. April 2004 verlor sie erneut.
Der Streit um eine Zeile aus „How Do You Want It“ beschäftigte die Gerichte auch acht Jahre nach Tupacs Tod. Am 28. April 2004 verlor C. Delores Tucker eine weitere Verleumdungsklage. Wie AllHipHop zwei Tage später berichtete, hatte sie der Philadelphia Daily News und der Fachzeitung The Legal Intelligencer vorgeworfen, falsch über ihren Rechtsstreit mit Tupacs Nachlass berichtet zu haben.
Der Ursprung: eine Liedzeile
In „How Do You Want It“ hatte Tupac Tuckers Nachnamen mit einem Schimpfwort gereimt. Tucker verklagte 1997 den Nachlass und machte unter anderem den Verlust des „consortium“ geltend. Viele Medien, darunter die beiden Zeitungen, schrieben daraufhin, das Lied habe ihr Sexualleben beeinträchtigt. Tucker hielt das für eine Fehldeutung: Gemeint seien Rat, Gesellschaft und Zusammenhalt der Familie gewesen, nicht ihr Intimleben.
Hürde für eine Berufung
Tucker unterlag. Ein Richter entschied nach dem Bericht, eine Berufung sei nur möglich, wenn die Tuckers nachweisen könnten, dass man den Zeitungen vor ihren Berichten gesagt habe, der Begriff habe nichts mit Sex zu tun. Zum Beginn des Streits: Tucker verklagt den Nachlass.