Meldung vom 27. August 2001
Unveröffentlichte Aufnahmen: Afeni Shakur verklagt Daz Dillinger
Ende August 2001 verklagte Afeni Shakur Daz Dillinger und sein Label DPG: Er wolle Tupac-Aufnahmen aus der Death-Row-Zeit ohne Erlaubnis veröffentlichen und nutze die Namen „2Pac“ und „Makaveli“.
Zwei Wochen nachdem Daz Dillinger selbst gegen Death Row vor Gericht gezogen war, bekam er eine Klage von anderer Seite. Afeni Shakur reichte am Montag, dem 27. August 2001, beim Bundesbezirksgericht für den Central District of California eine Klage in 13 Punkten wegen Urheberrechtsverletzung ein. Beklagt waren Daz, mit bürgerlichem Namen Delmar Arnaud, und sein Label DPG Records in Los Angeles. Billboard berichtete am 31. August darüber.
Bänder aus der Death-Row-Zeit
Nach der Klageschrift besaß Daz eine nicht genannte Zahl von Originalaufnahmen Tupacs, die er als Produzent bei Death Row betreut hatte, und plante, sie ohne Erlaubnis zu verkaufen. Außerdem verwende er seit Juni auf der Webseite seines Labels die Namen „2Pac“ und „Makaveli“, die als Marken geschützt seien. Afenis Anwalt Ammar Kharouf verwies darauf, dass ein Nachlassgericht in Los Angeles sie nach Tupacs Tod zur Mitverwalterin des Erbes bestimmt hatte, unveröffentlichte Bänder eingeschlossen. Sie verlangte eine einstweilige Verfügung und Schadenersatz in nicht bezifferter Höhe. Daz äußerte sich nicht.
Einigung ein Jahr später
Wie der Streit ausging, schrieb Rolling Stone 2026 in einem Bericht über eine neue Klage von Daz gegen das Nachlasslabel: Die Parteien legten das Verfahren von 2001 im folgenden Jahr außergerichtlich bei. Den Hintergrund zu Daz’ eigener Klage erzählt die Meldung vom 9. August.
Afeni Shakur: Panther, Mutter, NachlassverwalterinDaz Dillinger