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Meldung vom 28. Juni 2017

Klage um „Bury Me a G“: Sängerin fordert Tantiemen von Tupacs Nachlass

Natasha Walker sang 1993 auf „Bury Me a G“. 2017 verklagte sie Tupacs Nachlass auf Tantiemen, doch kalifornisches Recht setzt enge Fristen.

Eine Studioaufnahme von 1993 beschäftigt die Gerichte: Ende Juni 2017 wurde bekannt, dass Natasha Walker Tupacs Nachlass verklagt. Walker gehörte zur R&B-Gruppe Y?N-Vee und sang bei Bury Me a G Backgroundstimmen; auf dem Titel ist sie genannt. Der Song erschien auf dem Album Strictly 4 My N.I.G.G.A.Z..

Vier Jahre Frist gegen fortlaufende Erlöse

Nach Unterlagen, die TMZ einsehen konnte, behauptet sie, Tupac und sie hätten 1993 vereinbart, dass der Song ein gemeinsames Projekt sei und ihr zur Hälfte gehöre. Sie verlangt Tantiemen, Schadenersatz und Anwaltskosten. Das Verfahren hat eine Hürde: In Kalifornien verjähren Vertragsansprüche nach vier Jahren. Ihre Anwältin argumentiert dennoch, der Song bringe dem Nachlass bis heute Geld ein, deshalb stehe Walker Zahlung zu.

Es ist eine von mehreren Klagen aus dem Umfeld des Nachlasses in diesem Jahr (siehe auch Nachlass klagt gegen Händler). Ein Urteil nennen die gesichteten Quellen nicht.