Meldung vom 18. April 1997
Afeni Shakur verklagt Death Row und will 152 Aufnahmen sichern
Ein Vertrag aus der Zelle, 7,1 Millionen Dollar Gegenforderung, 152 unveröffentlichte Songs: Im April 1997 eskalierte der Streit um Tupacs Nachlass.
Am 18. April 1997 reichten Afeni Shakur und Richard Fischbein als Verwalter des Nachlasses beim Bundesgericht in Los Angeles eine 46 Seiten lange Klage gegen Death Row Records und dessen Inhaber Suge Knight ein. Der Vorwurf: Das Label sei wie ein kriminelles Unternehmen geführt worden und habe Tupac um Millionen gebracht.
Ein Vertrag, drei Seiten, aus dem Gefängnis
Die Klage sollte 152 unveröffentlichte Aufnahmen unter gerichtliche Zwangsverwaltung stellen und den handschriftlichen Vertrag über drei Seiten für ungültig erklären lassen, den Tupac in seiner Zelle unterschrieben hatte. Zwei Wochen zuvor hatte Death Row 7,1 Millionen Dollar vom Nachlass zurückverlangt, für Autos, Häuser, Schmuck, Aufnahmen und Videos, und forderte außerdem 20 Prozent von Tupacs Einnahmen der letzten 18 Monate als Managementgebühr. Es gehöre „unglaubliche Chuzpe“ dazu, eine Managementgebühr auf Geld zu verlangen, das man jemandem gestohlen habe, sagte Fischbein.
Die Klage im Detail erzählt das Magazin: Afeni Shakur verklagt Death Row auf 17 Millionen Dollar.
Afeni Shakur: Panther, Mutter, NachlassverwalterinSuge Knight