Meldung vom 26. September 2013
Afeni Shakur verklagt Entertainment One: Streit um Tantiemen und Masterbänder
Mehr als 1,1 Millionen Dollar und unveröffentlichte Master-Aufnahmen: Tupacs Nachlass zieht gegen Entertainment One vor das Oberste Gericht in Los Angeles.
Ein Streit um Bänder und Millionensummen: Am 25. September 2013 reichte Afeni Shakur als Mitverwalterin von Tupacs Nachlass beim Obersten Gericht von Los Angeles Klage gegen Entertainment One ein. Wie Billboard am Folgetag berichtete, soll das Unternehmen im selben Jahr den Katalog von Death Row Records erworben haben. Der Nachlass fordert mehr als 1,1 Millionen Dollar an Tantiemen sowie die Herausgabe von Master-Aufnahmen mit unveröffentlichtem Tupac-Material.
Keine Tantiemen für Beginnings
Complex und AllHipHop nennen als Anlass das 2007 erschienene Album Beginnings: The Lost Tapes 1988-1991, für das keine Tantiemen geflossen seien. Die Klage folgt auf ein früheres Verfahren vor einem Bundesgericht.
Physisch im Archiv, rechtlich beim Nachlass
Grundlage ist ein Vergleich von 1997 mit Death Row und dem Vertrieb Interscope: Danach gehören dem Nachlass die unveröffentlichten Master; Death Row erhielt Material für ein Album und sollte den Nachlass an künftigen Verwertungen beteiligen. Death Row habe das Material zwar physisch behalten, aber keine Eigentumsrechte daran, heißt es in der Klage. Das sind die Vorwürfe der Klägerin; ein Urteil lag zum Zeitpunkt der Meldung nicht vor. Siehe auch Rechtsfälle.