Meldung vom 17. Juli 2000
Berufungsgericht: Tupacs Zeilen über C. DeLores Tucker sind Meinung
Am 17. Juli 2000 bestätigte das Bundesberufungsgericht in Philadelphia: Tupacs Zeilen über die Rap-Gegnerin C. DeLores Tucker sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Auch in zweiter Instanz hat C. DeLores Tucker gegen Tupacs Liedtexte verloren. Am 17. Juli 2000 bestätigte das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk (Third Circuit) in Philadelphia die Abweisung ihrer Klage, wie die Fachzeitschrift der Reporters Committee for Freedom of the Press im Sommer 2000 berichtete. Die Entscheidung wurde nicht in der amtlichen Urteilssammlung veröffentlicht.
Worum es ging
Tucker, frühere Staatssekretärin von Pennsylvania und einst Vorsitzende des Black Caucus im Democratic National Committee, hatte eine Kampagne gegen Gangsta-Rap angeführt. Tupac griff sie auf seinem Album von 1996, All Eyez on Me, zweimal an. 1997 verklagte sie seinen Nachlass, Plattenfirmen, Vertriebe und Händler. Ihr Argument: Die Zeilen stellten sie als Verräterin dar, die Fans nähmen das für bare Münze, und die Texte könnten zu Gewalt gegen sie anstiften. Ein Bundesrichter hatte die Klage schon Anfang 1999 abgewiesen.
Keine Herabwürdigung im rechtlichen Sinn
Die Berufungsrichter lasen die Zeilen im Zusammenhang. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Stellen Tuckers Ruf und Beruf nicht schadeten und sie auch nicht öffentlichem Hass oder Spott aussetzten. Im Kern äußere Tupac eine Meinung: dass Tucker anderen Afroamerikanern eher schade als helfe. Eine solche Wertung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.