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Meldung vom 2. Mai 2001

„The Lost Tapes“: Nachlass einigt sich mit Chopmaster J

Im Mai 2001 legte Tupacs Nachlass den Streit um „The Lost Tapes“ bei. Die Aufnahmen von 1989 durften danach regulär verkauft werden.

Der Streit um Tupacs früheste Aufnahmen ist beigelegt. Wie AllHipHop am 2. Mai 2001 berichtete, einigte sich der Nachlass mit Jimmy „Chopmaster J“ Dright und dessen Firma Network One. Dright hatte die Aufnahmen unter dem Titel Shakur: The Lost Tapes veröffentlicht, ohne dass Tupacs Erben zugestimmt hatten.

Briefe an den Handel

Die Stücke entstanden im Sommer 1989, als Tupac zum Umfeld von Digital Underground gehörte. Chopmaster J zählte zu den Gründern der Gruppe. Nach der Veröffentlichung hatte der Nachlass Händler schriftlich aufgefordert, die CD nicht anzubieten, wie AllHipHop unter Berufung auf den Musikdienst Launch meldete. Mit dem Vergleich durften die Geschäfte die Platte wieder führen. Weitere Bedingungen wurden nicht bekannt.

In Deutschland war die CD schon am 31. Mai 2000 beim Label ZYX erschienen. Die Kritik von laut.de lobte den Wert für Sammler, bemängelte aber die schlechte Tonqualität der Kassettenaufnahmen (Meldung vom Mai 2000).

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