Meldung vom 2. November 2000
Tupac.com bleibt Fanseite: Nachlass verliert Streit um Internetadressen
Im Herbst 2000 verlor Tupacs Nachlass den Streit um Tupac.com und Tupac.net. Ein Schiedsverfahren der WIPO ließ die Adressen beim Betreiber der Fanseiten.
Die Internetadressen Tupac.com und Tupac.net bleiben in der Hand eines Fans. Wie AllHipHop am 2. November 2000 berichtete, wies ein Schiedsverfahren der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Forderung von Tupacs Nachlass zurück. Beide Adressen waren 1998 registriert worden und dienten als Fanseiten. Ihr Inhaber R. J. Barranco durfte sie behalten.
Zwei Monate Streit
Der Nachlass hatte zunächst eine Unterlassungsaufforderung geschickt. Weil Barranco die Adressen nicht abgeben wollte, folgte das formale Verfahren, das rund zwei Monate dauerte. Entschieden hat es nach dem Bericht Richard D. Faulkner aus Texas.
Seine Begründung: Folge man der Sicht des Nachlasses, könnte praktisch kein Fanklub mehr eine Seite betreiben, deren Adresse den Namen eines Künstlers enthält. Zudem könnten die Kläger dann unrechtmäßig von der Arbeit der Fans profitieren, ohne sie dafür zu entschädigen.
Kurz zuvor hatte die WIPO in einem anderen bekannten Fall anders entschieden: Ein Mann musste die Adresse Madonna.com an die Sängerin abgeben.